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Oberlandesgericht Köln, 5 U 229/96

Datum:
02.06.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 229/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0602.5U229.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 23 0 133/95
 
Tenor:
Auf die Berufung der Beklagten, die im übrigen zurückgewiesen wird, wird das Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 30. Oktober 1996 - 23 0 133/95 - teilweise geändert und wie folgt neu gefaßt: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 2. einen Betrag von 1.899,68 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 1. August 1995 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 1. hat der Kläger zu 2. zu tragen. Im übrigen tragen der Kläger zu 2. 15/16 der Kosten des Rechtsstreits, die Beklagte trägt 1/16 der Kosten. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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