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Oberlandesgericht Köln, 5 U 165/96

Datum:
26.02.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 165/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0226.5U165.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 23 O 419/95
Schlagworte:
Krankentagegeld
Normen:
MB/KT 78 § 15 a
Leitsätze:
Ist im Tarif bestimmt, daß versicherungsfähig nur Arbeitnehmer und Selbständige mit regelmäßigen Einkünften aus beruflicher Tätigkeit sind, führt der Eintritt von Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers infolge Kündigung seitens des Arbeitgebers auch dann zum Wegfall des Anspruchs auf Krankentagegeld, wenn die Kündigung wegen einer Erkrankung erfolgt ist.
 
Tenor:
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 10.7.1996 -23 O 419/95- wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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