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Oberlandesgericht Köln, 5 U 12/91

Datum:
21.08.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 U 12/91
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0821.5U12.91.00
 
Normen:
GKG §§ 12, 73
Leitsätze:
Das zweite Rechtsmittelverfahren wird gebührenrechtlich im Sinne von § 73 I, 2 GKG so behandelt, wie wenn das Rechtsmittel (hier: Berufung) erstmals eingelegt worden wäre, wenn das Revisionsgericht das instanzabschließende Urteil der Vorinstanz aufhebt und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweist.
Rechtskraft:
unanfechtbar
 
Tenor:
In pp. werden die Gegenvorstellungen der Prozeßbevollmächtigten der Parteien gegen die Streitwertfestsetzung des Senats vom 14. Juli 1997 zurückgewiesen.
 
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