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Oberlandesgericht Köln, 5 U 100/96

Datum:
23.12.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 100/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:1223.5U100.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 25 O 138/94
 
Tenor:
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20. März 1996 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 138/94 - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6676,69 DM nebst 10,5 % Zinsen für die Zeit vom 15.8.1993 bis 19.9.1993 und 10,25% Zinsen seit dem 20.9.1993 sowie 20,- DM vorgerichtliche Kosten zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den erstinstanzlichen Kosten haben die Klägerin 35/100 und die Beklagte 65/100 zu tragen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 3/10 und die Beklagte 7/10. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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