Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 4 WF 162/97

Datum:
25.11.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 WF 162/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:1125.4WF162.97.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Siegburg, 30 F 276/96
Schlagworte:
Zwangsvollstreckung
Normen:
ZPO § 704
Leitsätze:
Die in einem Urteilstenor ausgeurteilte Verpflichtung des Schuldners zur Auskunftserteilung zur Berechnung des Zugewinns, die "abhängig" davon gemacht ist, daß der Gläubiger einen "eventuell erforderlichen" Kostenvorschuß bereitstellt, kann mit Rücksicht auf die mangelnde Bestimmtheit des Tenors nicht Grundlage der Zwangsvollstreckung sein.
 
Tenor:
Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg vom 7. 5. 1997 (30 F 276/97), mit welchem ihr Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes gegen den Schuldner für den Fall der Weigerung zur Duldung der Einholung eines Sachverständigengutachtens über den Verkehrswert der Wohnung M. Str. 25 in S. sowie ihr Hilfsantrag auf Androhung eines Zwangsgeldes gegen den Schuldner für den Fall der weiteren Nichtbeibringung eines Sachverständigengutachtens über den Verkehrswert der genannten Wohnung zurückgewiesen worden ist, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank