Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 3 U 111/97

Datum:
16.12.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 111/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:1216.3U111.97.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 22 0 533/96
Schlagworte:
Grundstücksübertragung Vorbehalt Nießbrauch Schenkung Auflage Anfechtung Wertersatzanspruch Grundstück Bewertung
Normen:
AnfG § 7; BGB § 1030
Leitsätze:
1. Wird ein Grundstück unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs übertragen, so ist der Nießbrauch nicht als Gegenleistung anzusehen; vielmehr handelt es sich um eine Schenkung unter Auflage. 2. Der Nießbrauch kann noch von dem bisherigen Eigentümer für sich selbst bestellt werden. 3. Für die Höhe des Wertersatzanspruchs gem. § 7 Anfechtungsgesetz kommt es auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an. 4. Zur Berechnung des Wertes eines lebenslänglichen Nießbrauchs.
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:
Die Berufung der Klägerin gegen das am 6. März 1997 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 22 0 533/96 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 14.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Beiden Parteien wird gestattet, Sicherheit auch in Form der selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zu leisten.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank