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Oberlandesgericht Köln, 2 WX 57/96

Datum:
12.05.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 WX 57/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0512.2WX57.96.01
 
Normen:
BRAO § 59A;
Leitsätze:

Eintragungsfähigkeit einer GmbH mit Berufstätigkeit von Rechtsanwälten als Gegenstand

BRAO § 59a 1. Eine Rechtsanwalts-GmbH darf jedenfalls dann nicht in das Handelsregister eingetragen werden, wenn die im Gesellschaftsvertrag enthaltenen Regelungen mit dem in der Bundesrechtsanwaltsordnung verankerten Berufsbild einer freien und unabhängigen Rechtsanwaltschaft nicht zu vereinbaren sind. 2. Eine Eintragung der Rechtsanwalts-GmbH in das Handelsregister scheidet jedenfalls aus, wenn der Gesellschaftsvertrag keine Regelung enthält, die eine Beschränkung des Gesellschafterkreises auf Rechtsanwälte und die nach § 59 a BRAO sozietätsfähigen Berufe sicherstellt.

Rechtskraft:
unanfechtbar
 
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