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Oberlandesgericht Köln, 27 WF 17/97

Datum:
16.05.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
27 WF 17/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0516.27WF17.97.01
 
Normen:
BGB § 203; VERJÄHRUNG; HEMMUNG; PKH-ANTRAG; BESCHWERDE;
Leitsätze:

Hemmung der Verjährung durch PKH-Antrag und Beschwerde Verjährung, Hemmung, PKH-Antrag, Beschwerde

BGB § 203 Durch den rechtzeitig gestellten und ordnungsgemäß begründeten Antrag auf PKH wird die Verjährung gehemmt. Nach Zugang des die PKH verweigernden Beschlusses steht dem Gläubiger i.d.R. höchstens eine Frist von 2 Wochen zu, die Beschwerde einzulegen und zu begründen (wie Beschluß im BGHZ 98, 301). Zur Verlängerung der Hemmung wegen Erschwernissen.

 
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