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Oberlandesgericht Köln, 27 U 5/97

Datum:
09.07.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 U 5/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0709.27U5.97.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 27 O 12/96
 
Tenor:
Die Berufung des Beklagten gegen das am 12. November 1996 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 27 O 12/96 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung von Mahnkosten in Höhe von 5,00 DM gemäß Versäumnisurteil des Landgerichts Köln vom 12.03.1996 - 27 O 12/96 - entfällt und daß seine Zahlungsverpflichtung im übrigen gemäß dem genannten Urteil nur Zug um Zug gegen Herausgabe sämtlicher gemäß Mietvertrag vom 19.05.1994 zu übergebender Schlüssel besteht; also zweier Haustürschlüssel und zweier Büro-Etagenschlüssel. In dem genannten Umfang werden das Versäumnisurteil des Landgerichts Köln vom 12.03.1996 - 27 O 12/96 - aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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