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Oberlandesgericht Köln, 22 U 225/96

Datum:
25.03.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
22. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 U 225/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0325.22U225.96.00
 
Normen:
HGB § 74; VERTRAGLICHES WETTBEWERBSVERBOT;
Leitsätze:

Vertragliches Wettbewerbsverbot

HGB § 74 Die bloße Aufhebung des Anstellungsvertrages und die dabei getroffene Regelung, daß sämtliche Ansprüche ,aus dem Anstellungsverhältnis und aus Anlaß von dessen Beendigung erledigt" sein sollen, läßt wegen der erst nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses eintretenden Wirkung eines Wettbewerbsverbotes und der daran geknüpften Karenzentschädigung keinen sicheren Schluß darauf zu, daß keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden sollen. Was die Parteien ,erledigen" wollten, ist vielmehr unter Berücksichtigung aller Umstände gem. §§ 133, 157 BGB festzustellen.

Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
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