Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 22 U 160/96

Datum:
04.03.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
22. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 U 160/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0304.22U160.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 5 0 418/95
Schlagworte:
Verzicht Kündigung Auftrag
Normen:
BGB § 671
Leitsätze:
Wer im Vertrauen auf den Fortbestand einer partnerschaftlichen Beziehung eine Sicherheit für ein dem Partner gegebenes Bankdarlehen stellt, kann das so begründete Auftragsverhältnis nicht ohne weiteres kündigen, weil der Partner die Beziehung wenig später beendet hat. War dem Auftragnehmer bei Bestellung der Sicherheit bewußt, daß der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein würde, die Sicherheiten vor Ablauf der Kreditlaufzeit abzulösen, so ist es ihm nicht unzumutbar, am Vertrag festgehalten zu werden, wenn sich das somit für den Fall des Scheiterns der Beziehung eingegangene Risiko verwirklicht.
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 21.5.1996 - 5 0 418/95 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank