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Oberlandesgericht Köln, 1 W 113/96

Datum:
10.01.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
1. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 W 113/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0110.1W113.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 15 O 630/96
Schlagworte:
Weiterbenutzung Kraftfahrzeug Kfz Verfügungsgrund
Normen:
ZPO § 935
Leitsätze:
1. In der bloßen Weiterbenutzung eines Kraftfahrzeugs nach Rücktritt des Vorbehaltsverkäufers vom Kaufvertrag ist noch keine Gefährdung des Herausgabeanspruchs i.S.d. § 935 ZPO zu sehen. 2. Ein Verfügungsgrund für eine vorläufige Sicherstellung des Kraftfahrzeugs im Wege der einstweiligen Verfügung liegt nur dann vor, wenn der Vorbehaltskäufer das Fahrzeug übermäßig nutzt und dadurch eine so erhebliche Wertminderung herbeigeführt wird, daß das Fahrzeug bei einer Vollstreckung des Herausgabetitels wirtschaftlich nichts mehr wert wäre.
 
Tenor:
Die Beschwerde des Antragstellers vom 20. Dezember 1996 gegen den Beschluß der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 2. Dezember 1996 - 15 O 630/96 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
 
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