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Oberlandesgericht Köln, 19 U 208/96

Datum:
21.03.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 U 208/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0321.19U208.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 89 O 210/95
Schlagworte:
Gesamtwandlungsrecht Wandlung Lieferung Hardware Software
Normen:
BGB §§ 459, 469
Leitsätze:
Haben die Parteien die Lieferung einer Computeranlage mit einer dreidimensionalen Grafikkarte vereinbart und muß die bestellte Hard- und Software geeignet sein, dreidimensionale Darstellungen zu berechnen (CAD-Architektensoftware), stellt die Lieferung einer zweidimensionalen Grafikkarte einen Mangel der zu liefernden Sachgesamtheit dar, der zur Gesamtwandelung des Kaufvertrages der zu liefernden EDV-Anlage grundsätzlich berechtigt (§ 469 BGB).
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:
Die Berufung der Klägerin gegen das am 12.07.1996 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 89 O 210/95 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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