Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 19 U 201/96

Datum:
25.04.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 U 201/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0425.19U201.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 20 O 92/96
Schlagworte:
AnforderungenSubstantiierungspflicht Verfahrensfehler
Normen:
ZPO §§ 139, 539
Leitsätze:
Die unter Beweis gestellte Behauptung einer Partei, ein für ein Fitnesstudio erstelltes EDV-Programm entspreche in 10 Punkten nicht den Zusicherungen bzw. sei fehlerhaft, kann nicht mit der Begründung als unsubstantiiert zurückgewiesen werden, es sei nicht erkennbar, daß ein Programm für ein Fitnesstudio die als fehlend gerügten Eigenschaften benötige; das Absehen von der Beweisaufnahme ist unter diesen Umständen verfahrensfehlerhaft.
 
Tenor:
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 25.09.1996 - 20 O 92/96 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank