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Oberlandesgericht Köln, 19 U 147/97

Datum:
07.02.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 U 147/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0207.19U147.97.00
 
Schlagworte:
KONVALESZENS
Normen:
BGB §§ 1939, 1967, 2147, 2274
Leitsätze:

Kein erfolgreicher Entzug eines Vermächtsnisses bei Konvaleszens

Ein im Erbvertrag zugedachtes Vorausvermächtnis bleibt auch dann wirksam, wenn der Vermächtnisnehmer nicht Erbe wird. Haben die Parteien eines Erbvertrages dem Vermächtnisnehmer die Nutzungen an einem Hausgrundstück zugedacht, so erlischt das Vermächtnis nicht dadurch, daß der Überlebende das Hausgrundstück unentgeltlich auf einen Dritten überträgt, der nach seinem Tod sein Alleinerbe wird, Konvaleszens.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
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