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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 92/97

Datum:
14.04.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 92/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0414.16WX92.97.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 6 T 100/97
 
Tenor:
Die sofortige weitere Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluß der 6. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 20.03.1997 - 6 T 100/97 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen, da mit Ablauf der angeordneten Dauer der Abschiebungshaft von drei Monaten das Rechtsschutzinteresse für eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme entfallen ist.
 

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