Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 36/97

Datum:
24.09.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 36/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0924.16WX36.97.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 267/96
Schlagworte:
Blockstimmrecht in großen Wohnungseigentumsanlagen
Normen:
WEG §§ 23, 25
Leitsätze:
Grundsätzlich bilden die Wohnungseigentümer eines Wohnblocks innerhalb einer mehrere Blocks umfassenden Wohnungseigentumsanlage keine rechtlich verselbständigte Untergemeinschaft. Allenfalls in Angelegenheiten, die die übrigen Eigentümer nicht betreffen können, ist eine abgesonderte Stimmberechtigung des einzelnen Wohnblocks möglich. Bei Angelegenheiten, die Kosten verursachen, die von der Gemeinschaft zu tragen sind, scheidet ein derartiger Ausnahmefall von vornherein aus.
 
Tenor:
Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller zu 1. bis 4. vom 05.02.1997 gegen den Beschluß des Landgerichts Köln vom 19.12.1996 - 29 T 267/96 - wird zurückgewiesen. Die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 6. vom 04.02.1997 gegen den Beschluß des Landgerichts Köln vom 19.12.1996 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten zu 1. bis 4. und die Beteiligte zu 6. tra-gen die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen wei-teren Beschwerde je zur Hälfte. Eine Erstattung der außer-gerichtlichen Kosten findet nicht statt.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank