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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 305/96

Datum:
07.07.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 305/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0707.16WX305.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 8 T 142/96
 
Tenor:
Dem Beteiligten zu 1. wird wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erteilt. Die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1. vom 14. Januar 1997 gegen den Beschluß der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 21. November 1996 - 8 T 142/96 - wird zurückgewiesen. Die im Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen Gerichtskosten werden dem Beteiligten zu 1. auferlegt; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
 
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