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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 297/96

Datum:
21.03.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 297/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0321.16WX297.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 8 T 18/96
Schlagworte:
Wohnungseigentümergemeinschaft und BGB-Gesellschaft
Normen:
WEG § 10
Leitsätze:
Ist eine aus mehreren Personen bestehende BGB-Gesellschaft Eigentümerin sämtlicher Wohnungseigentumseinheiten eines Hauses, so ist sie keine Wohnungseigentümergemeinschaft i.S. des WEG. Der Streit einzelner Gesellschafter untereinander über die Verwaltung des Hauses betrifft nicht i.S. des § 10 Abs. 1 S. 1 WEG ,das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander". Er ist deshalb nicht im WEG-Verfahren, sondern im ordentlichen Rechtsstreit auszutragen.
 
Tenor:
Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegnerin vom 22. November 1996 gegen den Beschluß der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 07. November 1996 - 8 T 18/96 - wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin hat die im Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen Gerichtskosten zu tragen und die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller zu erstatten.
 
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