Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 293/97

Datum:
19.12.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 293/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:1219.16WX293.97.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 95/96
Schlagworte:
Rückstausicherung im Waschmaschinenkeller regelmäßig Gemeinschaftseigentum
Normen:
WEG §§ 5 Abs. 4, 21
Leitsätze:
Haben die im zum Gemeinschaftseigentum zählenden Waschmaschinenkeller stehenden, zum Privateigentum einzelner Wohnungseigentümer gehörenden Waschmaschinen jeweils einen eigenen Wasserablauf, so sind die an diesen Wasserabläufen montierten Rückstausicherungen Gemeinschaftseigentum. Denn ihre Anbringung dient der Sicherheit des gesamten Gebäudes. Der Kosten der Anbringung dieser Rückstausicherungen treffen daher alle Eigentümer, nicht nur diejenigen der jeweiligen Waschmaschinen.
 
Tenor:
Die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin vom 10.11.1997 gegen den Beschluß des Landgerichts Köln vom 15.10.1997 - 29 T 95/96 - wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde. Einer Erstattung der außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank