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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 291/97

Datum:
17.12.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 291/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:1217.16WX291.97.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 155/97
Schlagworte:
Genehmigung des Wirtschaftsplanes lediglich durch den Verwaltungsbeirat
Normen:
WEG § 28 Abs. 5
Leitsätze:
Ein Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung, die Aufstellung des Wirtschaftsplanes dem Verwaltungsbeirat zu übertragen, ist nicht nichtig. Denn die Zuständigkeitsregelung in § 28 Abs. 5 WEG ist disponibles Recht. Ein vom Verwaltungsbeirat beschlossener Wirtschaftsplan aufgrund unangefochtener Ermächtigung durch die Wohnungseigentümerversammlung begründet Zahlungsansprüche gegen die einzelnen Wohnungseigentümer.
 
Tenor:
Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegnerin vom 27.10.1997 gegen den Beschluß des Landgerichts Köln vom 06.10.1997 - 29 T 155/97 - wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.
 
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