Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 267/97

Datum:
03.11.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 267/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:1103.16WX267.97.01
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 2 T 191/96 WEG
Schlagworte:
Beschlußfassung in der Wohnungseigentümerversammlung unter dem Tagesordnungspunkt ,Verschiedenes"
Normen:
WEG § 23 Abs. 2
Sachgebiet:
Allgemeines Verwaltungsrecht, - zum öffentlichen Recht
Leitsätze:
Eine Beschlußfassung ohne vorherige nähere Ankündigung unter dem Tagesordnungspunkt ,Verschiedenes" ist jedenfalls dann möglich, wenn der Beschluß den Verwalter nur auffordert, gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern das durchzusetzen, wozu diese ohnehin verpflichtet sind.
 
Tenor:
Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller vom 22. September 1997 gegen den Beschluß des Landgerichts Aachen vom 7. August 1997 - 2 T 191/96 WEG - wird zurückgewiesen. Die Antragsteller tragen die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank