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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 255/97

Datum:
21.10.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 255/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:1021.16WX255.97.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 117/97
Schlagworte:
Unangefochtener Beschluß der Gemeinschaft als selbständige Anspruchsgrundlage
Normen:
WEG § 23 Abs. 4
Leitsätze:
Hat die Wohnungseigentümerversammlung beschlossen, von einem Miteigentümer für die Sondernutzung des Gemeinschaftseigentums eine Nutzungsentschädigung in bestimmter Höhe zu verlangen, so bildet dieser Beschluß, wenn er unangefochten geblieben ist, eine selbständige Anspruchsgrundlage für den Zahlungsanspruch, unabhängig davon, ob dieser Anspruch auf einer gesetzlichen Anspruchsgrundlage beruht oder nicht.
 
Tenor:
Die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 18. September 1997 gegen den Beschluß der 29. Zi-vilkammer des Landgerichts Köln vom 28. August 1997 - 29 T 117/97 - wird zurückgewiesen. Dem Beteiligten zu 2) werden die im Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen Gerichtskosten auferlegt; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
 
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