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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 223/97

Datum:
12.09.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 223/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0912.16WX223.97.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 2297
Schlagworte:
Keine Beschwerde gegen eine beantragte Protokollberichtigung im WEG-Verfahren
Normen:
WEG § 43 Abs. 1, ZPO § 164
Leitsätze:
Gegen die Ablehnung einer beantragten Berichtigung des Sitzungsprotokolls ist auch im WEG-Verfahren die Beschwerde nicht statthaft, wenn sie die Überprüfung erfordert, ob das Protokoll unrichtig ist.
 
Tenor:
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. vom 12. August 1997 gegen den Beschluß des Vorsitzenden der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 23. Juli 1997 - 29 T 2297 - wird als unzulässig verworfen.
 
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