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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 215/97

Datum:
19.09.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 215/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0919.16WX215.97.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 6 T 56/97
Schlagworte:
Pflegerbestellung; aufgelöster Verein
Normen:
BGB § 1913
Leitsätze:
Ein Verein erlischt durch den Fortfall aller Mitglieder. Die Vertretung des untergegangenen Vereins und die Verwendung seines Vermögens entsprechend der Satzung ist durch das Amtsgericht von amtswegen einem Pfleger zu übertragen.
 
Tenor:
Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluß des Landgerichts Köln vom 08.07.1997 - 6 T 56/97 - wird als unzulässig verworfen. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluß des Landgerichts Köln vom 08.07.1997 - 6 T 56/97 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluß des Amtsgerichts Leverkusen vom 21.01.1997 - VII U 290 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde trägt der als gesetzlicher Vertreter des Beteiligten zu 1) auftretende Herr W. K., G.straße 53, S. und die Betei-ligte zu 2).
 
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