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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 212/97

Datum:
13.08.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 212/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0813.16WX212.97.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 4 T 359/97
Schlagworte:
Kein Vorbescheid vor grundbuchrechtlicher Genehmigung eines Grundstücksgeschäfts
Normen:
BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 1
Leitsätze:
Im Verfahren auf Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zu einem Grundstücksgeschäft i.S. d. §§ 1908 i, 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist ein Vorbescheid, in dem eine derartige Genehmigung für den Fall, daß bestimmten Voraussetzungen genügt wird, angekündigt wird, ist unzulässig.
 
Tenor:
Auf die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 3) wird der Beschluß der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 17.06.1997 - 4 T 359/97 - wie folgt abgeändert: Auf die als Beschwerde geltende Erinnerung des Beteiligten zu 3) wird der mit Schreiben des Amtsgerichts Bonn vom 08.07.1996 und 26.02.1997 erteilte Vorbescheid zum Antrag auf Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung aufgehoben.
 
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