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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 127/96

Datum:
26.11.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 127/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:1126.16WX127.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 8 T 183/95
Schlagworte:
Auswirkungen des rechtswidrigen Ausschlusses eines Eigentümers von der Beschlußfassung in der Wohnungseigentümerversammlung
Normen:
WEG §§ 23, 24
Leitsätze:
Der rechtswidrige Ausschluß eines Eigentümers von der Stimmberechtigung in der Wohnungseigentümergemeinschaft führt grundsätzlich zur Anfechtbarkeit der in dieser Versammlung gefaßten Beschlüsse. Der formelle Mangel ist jedoch dann ohne Folgen, wenn der Beschluß ordnungsgemäßer Verwaltung entsprach und die Gemeinschaft einen durchsetzbaren Anspruch gegen den Eigentümer auf Umsetzung der beschlossenen Maßnahme hatte, wenn also der angegriffene Beschluß ohnehin gefaßt werden mußte.
 
Tenor:
Auf die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluß des Landgerichts Bonn vom 22.02.1996 - 8 T 183/95 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde - an das Landgericht Bonn zurückverwiesen.
 
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