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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 89/97

Datum:
14.04.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 89/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0414.16WX89.97.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 292/96
Schlagworte:
Erneuerung einfach verglaster Holzfenster durch isolierverglaste Kunststoffenster als Maßnahme der Instandhaltung
Normen:
WEG § 22
Leitsätze:
Der Austausch 40 Jahre alter einfach verglaster Holzfenster gegen isolierverglaste Kunststoffenster stellt, wenn die neuen Fenster die einheitliche Fassadengestaltung nicht sichtbar verändern, keine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums dar, sondern eine bloße Maßnahme der ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung. Die Maßnahme bedarf deshalb nicht der Zustimmung aller Wohnungseigentümer, sondern kann mehrheitlich beschlossen werden.
Rechtskraft:
unanfechtbar
 
Tenor:
Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller vom 14. März 1997 gegen den Beschluß der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 13. Februar 1997 - 29 T 292/96 - wird zurückgewiesen. Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden den Antragstellern als Gesamtschuldnern auferlegt. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 15.234,05 DM festgesetzt.
 
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