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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 67/97

Datum:
12.05.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 67/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0512.16WX67.97.01
 
Normen:
WEG § 14 NR. 1; BELÄSTIGUNG DER MITEIGENTÜMER; KÜCHENGERÜCHE;
Leitsätze:

Belästigung der Miteigentümer durch Küchengerüche

WEG § 14 Nr. 1 Küchengerüche, die durch das geöffnete Fenster ins Freie dringen und die übrigen Miteigentümer nicht unerheblich in der Nutzung ihres Wohnungseigentums beeinträchtigen, mögen ,ortsüblich" sein. Dies hindert nicht die Verpflichtung aus § 14 Nr. 1 WEG, diese Störung im Rahmen des Zumutbaren, etwa durch Einbau einer Dunstabzugshaube, zu reduzieren. Im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander gelten insoweit andere Regeln als im allgemeinen Nachbarrecht.

Rechtskraft:
unanfechtbar
 
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