Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 16 WX 2/97

Datum:
24.01.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 2/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0124.16WX2.97.01
 
Normen:
WEG § 16 ABS. 2;
Leitsätze:

Haftung für Wohngeldrückstände des Wohnungsveräußerers

WEG § 16 Abs. 2 Der Erwerber einer Eigentumswohnung haftet jedenfalls dann für Wohngeldrückstände des Veräußerers aus den vergangenen Jahren, wenn diese Rückstände nicht nur im laufenden Jahr des Erwerbers der Eigentumswohnung, sondern auch noch einmal im darauffolgenden Jahr zu seinen Lasten in die ihn betreffende Einzelabrechnung eingestellt wurden und wenn diese Einzelabrechnung zusammen mit der jeweiligen Jahresabrechnung von der Eigentümerversammlung beschlossen wurde und diese Beschlüsse nicht fristgerecht angefochten wurden.

Rechtskraft:
unanfechtbar
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank