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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 297/97

Datum:
24.11.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 297/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:1124.16WX297.97.01
 
Normen:
WEG § 27 ABS. 2 ZIFF. 2; BGB § 362;
Leitsätze:

Erfüllung durch Zahlung auf ein anderes als das in der Wohngeldabrechnung vorgesehene Konto des Verwalters

WEG § 27 Abs. 2 Ziff. 2, BGB § 362 Die Überweisung auf ein anderes als das in der Wohngeldabrechnung angegebene Konto des Verwalters hat hinsichtlich der Wohngeldansprüche Erfüllungswirkung, wenn durch die weisungswidrige Überweisung die Interessen der Gemeinschaft nicht unbillig verletzt werden. Dies ist etwa dann nicht der Fall, wenn der Verwalter auch das Geld auf dem zutreffenden Konto unterschlagen hat, so daß dieses Geld der Gemeinschaft ebensowenig zur Verfügung steht wie das fehlüberwiesene Geld.

Rechtskraft:
unanfechtbar
 
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