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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 297/96

Datum:
21.03.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 297/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0321.16WX297.96.01
 
Normen:
WEG § 10; WOHNUNGSEIGENTÜMERGEMEINSCHAFT; BGB-GESELLSCHAFT;
Leitsätze:

Wohnungseigentümergemeinschaft und BGB-Gesellschaft

WEG § 10 Ist eine aus mehreren Personen bestehende BGB-Gesellschaft Eigentümerin sämtlicher Wohnungseigentumseinheiten eines Hauses, so ist sie keine Wohnungseigentümergemeinschaft i.S. des WEG. Der Streit einzelner Gesellschafter untereinander über die Verwaltung des Hauses betrifft nicht i.S. des § 10 Abs. 1 S. 1 WEG ,das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander". Er ist deshalb nicht im WEG-Verfahren, sondern im ordentlichen Rechtsstreit auszutragen.

Rechtskraft:
unanfechtbar
 
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