Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 16 WX 288/97

Datum:
17.12.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 288/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:1217.16WX288.97.01
 
Normen:
BGB § 1908 B;
Leitsätze:

Wichtiger Grund zur Ablösung eines Betreuers

BGB § 1908 b Der Umstand, daß ein anderer Betreuer den Betreuten besser versorgen (- hier: seine Integration in das soziale Leben besser fördern - ) könnte, reicht als wichtiger Grund für die Ablösung des bisherigen Betreuers nicht aus, wenn der Betreute am bisherigen Betreuer festhalten möchte und mit dessen Leistungen zufrieden ist. Denn zum Wohle des Betreuten zählt ganz wesentlich auch die Möglichkeit, sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten, solange ihm hierdurch nicht ein ernsthafter Schaden erwächst.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank