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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 274/97

Datum:
29.10.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 274/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:1029.16WX274.97.01
 
Normen:
WEG §§ 23, 25; BLOCKSTIMMRECHT; GROßE WOHNUNGSEIGENTUMSANLAGEN;
Leitsätze:

Blockstimmrecht in großen Wohnungseigentumsanlagen

WEG §§ 23, 25 Grundsätzlich bilden die Eigentümer eines Wohnblocks innerhalb einer mehrere Blocks umfassenden Wohnungseigentumsanlage keine rechtlich verselbständigte Untergemeinschaft mit eigener Abstimmungsberechtigung für alle in erster Linie diesen Block betreffenden Angelegenheiten, soweit die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft von der Angelegenheit auch nur mitbetroffen ist. Hierfür reicht es, daß durch die einen Block betreffende Maßnahme (- hier: Änderung der Dachkonstruktion -) auch das äußere Erscheinungsbild der Gesamtanlage erkennbar betroffen wird.

Rechtskraft:
unanfechtbar
 
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