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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 267/97

Datum:
03.11.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 267/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:1103.16WX267.97.00
 
Normen:
WEG § 23 ABS. 2;
Leitsätze:

Beschlußfassung in der Wohnungseigentümerversammlung unter dem Tagesordnungspunkt ,Verschiedenes"

WEG § 23 Abs. 2 Eine Beschlußfassung ohne vorherige nähere Ankündigung unter dem Tagesordnungspunkt ,Verschiedenes" ist jedenfalls dann möglich, wenn der Beschluß den Verwalter nur auffordert, gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern das durchzusetzen, wozu diese ohnehin verpflichtet sind.

Rechtskraft:
unanfechtbar
 
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