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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 255/97

Datum:
21.10.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 255/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:1021.16WX255.97.01
 
Normen:
WEG § 23 ABS. 4;
Leitsätze:

Unangefochtener Beschluß der Gemeinschaft als selbständige Anspruchsgrundlage

WEG § 23 Abs. 4 Hat die Wohnungseigentümerversammlung beschlossen, von einem Miteigentümer für die Sondernutzung des Gemeinschaftseigentums eine Nutzungsentschädigung in bestimmter Höhe zu verlangen, so bildet dieser Beschluß, wenn er unangefochten geblieben ist, eine selbständige Anspruchsgrundlage für den Zahlungsanspruch, unabhängig davon, ob dieser Anspruch auf einer gesetzlichen Anspruchsgrundlage beruht oder nicht.

Rechtskraft:
unanfechtbar
 
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