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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 250/97

Datum:
10.12.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 250/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:1210.16WX250.97.01
 
Normen:
WEG §§ 10, 15;
Leitsätze:

Keine Einräumung eines Sondernutzungsrechts durch Mehrheitsbeschluß

WEG §§ 10, 15 Sowohl ein dinglich wirkendes als auch ein lediglich schuldrechtliches Sondernutzungsrecht bedürfen zu ihrer Entstehung einer allstimmigen Vereinbarung aller Sondereigentümer. Daran ändert auch eine Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung nichts, die eine Änderung der Gemeinschaftsordnung mit Zweidrittelmehrheit zuläßt. Gegen den Willen des Betroffenen kann für diesen kein Sondernutzungsrecht bestellt werden.

Rechtskraft:
unanfechtbar
 
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