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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 236/97

Datum:
23.12.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 236/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:1223.16WX236.97.01
 
Normen:
WEG § 18;
Leitsätze:

Anfechtung des Beschlusses zur Entziehung des Wohnungseigentums

WEG § 18 Der Beschluß nach § 18 Abs. 1 und Abs. 3 WEG, die Veräußerung des Wohnungseigentums zu verlangen, ist im WEG-Verfahren nur auf formelle Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Die Prüfung der sachlichen Voraussetzungen des Anspruchs der Eigentümer auf Ausschluß eines Störers aus der Eigentümergemeinschaft erfolgt ausschließlich durch das nach § 51 WEG zuständige Prozeßgericht.

Rechtskraft:
unanfechtbar
 
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