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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 210/97

Datum:
19.09.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 210/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0919.16WX210.97.01
 
Normen:
BGB § 1908 B ABS. 1;
Leitsätze:

Interessenkonflikt zwischen Betreutem und Betreuer

BGB § 1908 b Abs. 1 Wer als Betreuer kostenlos im Hause des bedürftigen, andernorts gegen Entgelt untergebrachten Betreuten lebt und sich weigert, eine auch nur annähernd marktgerechte Miete zu bezahlen, zeigt, daß er seine eigenen Interessen über die Vermögensinteressen des Betreuten stellt. Er ist regelmäßig als Vermögensbetreuer ungeeignet.

Rechtskraft:
unanfechtbar
 
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