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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 176/97

Datum:
25.07.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 176/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0725.16WX176.97.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 1 T 84/97
Schlagworte:
Geltendmachung von materiellrechtlichen Einwendungen gegen den Vergütungsanspruch des Betreuers
Normen:
BGB § 1836
Leitsätze:
Materiellrechtliche Einwendungen gegen den Vergütungsanspruch des Betreuers - insbesondere die Aufrechnung mit angeblichen Schadensersatzansprüchen und der Einwand der Verjährung - sind nicht im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren auf Festsetzung der Betreuervergütung, sondern gegebenenfalls vor dem Prozeßgericht zu klären. Sie stehen deshalb der Festsetzung der Betreuervergütung durch das Vormundschaftsgericht nicht entgegen.
Rechtskraft:
unanfechtbar
 
Tenor:
Die weitere Beschwerde des Betreuers vom 25. Juni 1997 gegen den Beschluß der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 2. Juni 1997 - 1 T 84/97 - wird zurückgewiesen.
 
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