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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 168/97

Datum:
15.12.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 168/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:1215.16WX168.97.01
 
Normen:
WEG § 43 ABS. 1 NR. 4;
Leitsätze:

Kein Rechtschutzbedürfnis für die Anfechtung in der Sache überholter Beschlüsse der Gemeinschaft WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4 Ist ein Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung durch einen späteren bestandskräftigen Beschluß in der Sache überholt worden und fehlt es am Vortrag, daß aus dem ursprünglichen Beschluß bisher irgendwelche Nachteile erwachsen sind oder noch erwachsen können, fehlt für eine Anfechtung dieses ursprünglichen Beschlusses, auch wenn er inhaltlich anfechtbar war, das Rechtschutzinteresse.

Rechtskraft:
unanfechtbar
 
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