Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 16 WX 158/97

Datum:
18.06.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 158/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0618.16WX158.97.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 54 XVII G 211/92
Schlagworte:
Widerspruch des Betreuers
Normen:
FGG §§ 65a, 46 Abs. 1
Leitsätze:
Nach einem Wohnsitzwechsel des Betreuten kann der Betreuer der Abgabe der Sache an das für den neuen Wohnsitz des Betreuten zuständige Amtsgericht nicht mit Erfolg mit der Begründung widersprechen, bei dem neuen Amtsgericht erfolge keine ,angemessene Vergütung der selbständigen Berufsbetreuer". Ein wichtiger Grund, die Sache beim bisherigen Amtsgericht zu belassen, läge vor, wenn der Betreuer seine Amtsführung an dem neuen Ort nicht ordnungsgemäß erledigen könnte. Der Umfang der zu bewilligenden Vergütung hat auf die Erfüllung der Betreuerpflichten keinen Einfluß.
Rechtskraft:
unanfechtbar
 
Tenor:
Das Amtsgericht Köln kann die Betreuungssache ohne Zustimmung der Betreuerin an das Amtsgericht Siegburg abgeben.
 
1 2 3 4 5
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank