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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 105/97

Datum:
17.04.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 105/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0417.16WX105.97.01
 
Normen:
AUSLG § 57 ABS. 2 SATZ 4; PAßERSATZPAPIERE;
Leitsätze:

Beschaffung von Paßersatzpapieren für indische Staatsangehörige

AuslG § 57 Abs. 2 Satz 4 Bei Mitwirkung des Betroffenen ist die Beschaffung von Paßersatzpapieren für indische Staatsangehörige durch die indische Botschaft in Zusammenarbeit mit den örtlichen indischen Behörden durchaus innerhalb der Regelfrist von drei Monaten möglich. Dies hat der Senat in mehreren Fällen festgestellt, so daß der Anordnung von Abschiebehaft gegen indische Staatsangehörige nicht von vornherein § 57 Abs. 2 Satz 4 AuslG entgegensteht (a.A.: OLG Hamm und OLG Düsseldorf).

Rechtskraft:
unanfechtbar
 
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