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Oberlandesgericht Köln, 16 U 34/96

Datum:
07.04.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 U 34/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0407.16U34.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 3 O 478/95
Schlagworte:
Wiederaufleben des Wandlungsrechts nach erfolgloser Nachbesserung trotz vorherigen Verzichts auf die Wandlung.
Normen:
BGB §§ 459 ff
Leitsätze:
1) Ein im Lauf von Rost befallenes Jagdgewehr ist auch dann mangelhaft, wenn die Schußpräzision zum Zeitpunkt des Kaufs durch den Rost nicht beeinträchtigt wird. 2) Hat der Käufer im Vertrauen auf eine ihm angebotene Reparatur der mangelhaften Kaufsache vorbehaltlos auf sein Wandlungsrecht verzichtet, so kann sich der Verkäufer auf diesen Verzicht nicht mehr berufen, wenn sich eine Nachbesserung nachträglich als endgültig gescheitert erweist.
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:
Die Berufung der Beklagten und Widerklägerin gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 06.02.1996 - 3 O 478/95 - wird zurückgewiesen. Die Kosten der Berufung werden ihr auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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