Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 16Wx 289/97

Datum:
22.12.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16Wx 289/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:1222.16WX289.97.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 120/95
Schlagworte:
Gewillkürter Parteiwechsel im WEG-Verfahren
Normen:
WEG § 43, ZPO § 263
Leitsätze:
Im WEG-Verfahren sind die Regeln der Zivilprozeßordnung über den gewillkürten Parteiwechsel (§ 263 ZPO) entsprechend anwendbar. Im Beschwerderechtszug ist ein Antragstellerwechsel deshalb nur mit Zustimmung aller Beteiligten, also auch des Antragsgegners, zulässig.
 
Tenor:
Die weitere sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1) bis 5) gegen den Beschluß des Landgerichts Köln vom 10.10.1997 - 29 T 120/95 - wird zurückgewiesen. Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen die Beteiligten zu 1) bis 5) als Gesamtschuldner. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank