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Oberlandesgericht Köln, 13 U 184/96

Datum:
30.04.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 184/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0430.13U184.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 9 O 602/95
 
Tenor:
Die Berufung des Klägers gegen das am 22. Juli 1996 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn - 9 O 602/95 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat auch die Kosten der Berufung zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 280.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Beide Parteien dürfen die Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank erbringen.
 

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