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Oberlandesgericht Köln, 12 U 152/96

Datum:
03.03.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
12. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 U 152/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1997:0303.12U152.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 2 O 13/96
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 29.8.1996 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 2 0 13/96 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 6.500,00 DM abwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die den Parteien obliegende Sicherheitsleistung kann auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

Die Revision wird zugelassen.

 
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