Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 9 U 58/95

Datum:
09.01.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 58/95
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:0109.9U58.95.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 86 0 49/94
 
Tenor:
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29. September 1994 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 86 0 49/94 - geändert und wie folgt neu gefaßt: Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger aus der K.--Versicherung - Vers.Schein-Nr. 50 09 50 83539 - wegen des Schadensereignisses vom 11. März 1992 - Schaden-Nr. 49 92 50 00363 8 - Deckungsschutz zu gewähren, insbesondere auch für einen Rechtsstreit des Klägers gegen die Streitverkündete F. G. Spedi-tion GmbH & Co. KG in K.. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 3/4 und die Beklagte 1/4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank