Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 6 U 98/96

Datum:
23.08.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 98/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:0823.6U98.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 28 O 376/95
Normen:
UWG §§ 1, 14; BGB §§ 823, 1004
Leitsätze:
1. Allein der Umstand, daß ein Presseartikel, der sich mit der Nachrichten-Berichterstattung eines privaten Fernsehsenders befaßt, agressive, die Mitarbeiter des Senders herabsetzende Formulierungen enthält, rechtfertigt für sich allein nicht die Annahme, er diene - auch in subjektiver Hinsicht - Wettbewerbszwecken. 2. Auch in hohem Maße herabsetzende und kränkende Äußerungen in einem Presseartikel sind von dem in Art. 5 GG gestgeschriebenen Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt, wenn der Artikel - seiner polemischen, von Zynismen und Sarkasmen gekennzeichneten Elemente entkleidet - seinem Inhalt nach einen auf den Gegenstand der Kritik sachlich bezogenen Aussagegehalt aufweist. 3. Die Zulässigkeit eines - auch vernichtenden - Wetturteils in einem Presseartikel verlangt nicht die (gleichzeitige) Mitteilung der Tatsachen, die das Urteil - aus der Sicht des Kritikers - tragen. 4. Zur Frage zulässiger Kritik am sog. ,Infotainment" auf dem Gebiet der Nachrichtenübermittlung im Fernsehen.
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 6. Dezember 1995 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 376/95 - wie folgt abgeändert: Die mit Beschluß desselben Gerichts vom 18. August 1995 erlassene einstweilige Verfügung wird unter Zurückweisung des auf ihren Erlaß gerichteten Antrags vom 15. August 1995 aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen hat die Antragstellerin zu tragen.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank