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Oberlandesgericht Köln, 5 W 74/96

Datum:
29.10.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 W 74/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:1029.5W74.96.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 2 C 433/96
Normen:
ZPO §§ 36 Nr. 6, 35, 35, 690 Abs. 1 Nr. 5, 29; BGB § 69
Leitsätze:
1) Eine Verweisung ist ohne Bindungswirkung, wenn der Verweisungsantrag durch eine stark irreführende Belehrung des Amtsgerichts hervorgerufen wurde. Dieser Fall ist der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs gleichzustellen. 2) Das Amtsgericht des Sitzes der Kanzlei von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern ist für Honorarklagen örtlich zuständig.
Rechtskraft:
unanfechtbar
 
Tenor:
Das für die Entscheidung des Rechtsstreits örtlich zuständige Gericht ist das Amtsgericht Köln.
 
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